Garantie für Qualität

roviva Produkte bestehen aus erstklassigen Rohstoffen und Grundmaterialien. In Kombination mit der sorgfältigen Verarbeitung und den regelmässigen Qualitätskontrollen sowie anerkannten internen und externen Sicherheitstests resultiern Qualitätsprodukte und Leistungen, die halten. was sie versprechen.


VOLLGARANTIE
Während der ersten 2 Jahre nach Fabrikationsdatum gewähren wir auf unseren Matratzen und Systemrahmen eine Vollgarantie auf allen berechtigten Material- und Produktionsfehlern. Bei Reparaturen oder Austausch ab dem dritten Jahr reduziert sich der Garantieanspruch um 10% pro Jahr ab Fabrikationsdatum (Pro-rata-Garantie auf 10 Jahre).


Anteilsmässige Beteiligung des Kunden:
3. Jahr: 20%

4. Jahr: 30%

5. Jahr: 40% 

6. Jahr: 50% 

7. Jahr: 60%

8. Jahr: 70%

9. Jahr: 80%

10. Jahr: 90%

Bei Systemrahmen mit elektrisch verstellbaren Bauteilen, inkl. Antrieben sowie Betten leisten wir 2 Jahre Vollgarantie


TRANSPORT UND MONTAGE
Der Käufer trägt die Kosten für Transport und Montage bei Garantiefällen. Für eine Ersatzmatratze während dieser Zeit ist er selbst besorgt. Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen; es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen.

 

GARANTIE ANSPRüCHE
Garantieansprüche sind unmittelbar beim Handel zu melden

 

FESTIGKEITSABWEICHUNGEN
Matratzen werden im Gebrauch etwas weicher, deshalb fallen normale Festigkeitsabweichungen nicht unter Garantie. Matratzen sind regelmässig zu wenden (auch in Längsrichtung), um eine einseitige Abnützung zu vermeiden.


MäNGEL
Nicht unter Garantie fallen Mängel, die auf einen schlechten, mangelhaften oder unpassenden Einlegerahmen oder eine solche Unterlage zurückzuführen sind.


NATURPOLSTERAUFLAGEN
Qualitätsmatratzen haben z.T. dicke Naturpolsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Bezugsstoff bilden, was aber durchaus normal ist.

FREMDEMISSIONEN
Jedes neue Produkt hat anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich desshalb keine Sorgen zu machen. denn der Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.


VON DER GARANTIE AUSGENOMMEN
Nicht unter Garantieansprüche fallen: normale Abnützung, Folgen unsachgemasser Behandlung und ebensolchen Gebrauchs. Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse, Verschmutzungen u.a. durch Stockflecken (Schimmel), Folgeschäden etc.


PILLING
In Kombination mit Bett- und Nachtwäsche, die Kunstfasern enthalten, kann sogenanntes Pilling (Knötchenbildung) bei Matratzenbezügen auftreten. Damit können je nach Schläfer und Umfeld statische Aufladungen entstehen, die das Polstermaterial durch den Bezug wandern lassen. Pilling-Bildung ist von der Garantie ausgeschlossen.


HAFTUNG
Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten wird abgelehnt.